Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren Angeboten liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde:

Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen wurden erstellt, um dem Geschäftspartner die notwendige Klarheit über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Abwicklung der Terminierung und des Vertragsabschlusses zu verschaffen und Missverständnisse im Vorfelde zu verhindern. Unabhängig davon bleibt das gegenseitige Vertrauen die wesentliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit.

Der Geschäftspartner versichert dem Tournee-Theater THESPISKARREN GmbH & Co. KG (nachfolgend nur THESPISKARREN), dass er befugt ist, im Namen der von ihm vertretenen Institution (Stadtverwaltung, Kulturverein, etc.) oder Firma verbindliche Terminabsprachen bzw. Gastspielvereinbarungen zu treffen. Soweit hierzu die Zustimmung anderer Personen oder Gremien notwendig ist (z.B. Kulturausschuss, Ratsversammlung, Geschäftsführung), wird er diese vor einer entsprechenden Vereinbarung einholen. Der THESPISKARREN wird durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer und den jeweiligen Disponenten vertreten.

Das Honorar stellt eine Nettovergütung dar. Es umfasst die im Angebot enthaltenen Leistungen und wird am Tage der Veranstaltung ohne Abzug entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten fällig. Abzüge oder Kosten, die bei Überweisung bzw. Auslandsanweisungen anfallen, gehen zu Lasten des Geschäftspartners.

Terminreservierungen nimmt der THESPISKARREN als Vormerkung vor. Sie stellen eine reine Absichtserklärung dar und dienen der Klärung etwaiger anderer Voraussetzungen für die Durchführung eines Gastspiels (z.B. der Zustimmung durch entsprechende Personen oder Gremien) und sind sowohl für den Geschäftspartner als auch für den THESPISKARREN unverbindlich.

Mit einer Terminvereinbarung bzw. der definitiven Bestätigung eines vorher als unverbindlich reservierten Termins kommt auf der Grundlage des vorliegenden Angebots zu den darin genannten Bedingungen ein Gastspielvertrag zustande.

Der THESPISKARREN verpflichtet sich, hierbei die vereinbarte Veranstaltung zum festgelegten Termin und zu der vom Geschäftspartner benannten Uhrzeit durchzuführen. Ist keine andere Uhrzeit ausdrücklich vereinbart worden, gilt 20.00 Uhr als Veranstaltungsbeginn. Der Aufbau und die technische Einrichtung finden am gleichen Tage statt, der Abbau grundsätzlich im Anschluss an die Veranstaltung. Die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen technischen und personellen Rahmenbedingungen werden in einer entsprechenden Bühnenanweisung festgelegt, die dem Geschäftspartner zusammen mit der Pressemappe zur Vorbereitung der Veranstaltung rechtzeitig zugestellt wird.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung vorzubereiten und zu ermöglichen. Die Kosten für die Gestellung der erforderlichen Räumlichkeiten, der technischen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen gehen zu seinen Lasten. Er trägt das vereinbarte Honorar sowie die Nebenkosten.

Der THESPISKARREN bietet dem Geschäftspartner zu einem späteren Zeitpunkt die Unterzeichnung eines formellen Vertrags an, ohne dass hierdurch die bestehende rechtswirksame Vereinbarung in Frage gestellt, aufgehoben oder abgeändert wird. Der Vertrag in der Schriftform hat ausschließlich deklaratorische Bedeutung.

Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit bzw. sind für den THESPISKARREN nur bindend, soweit sie zum Zeitpunkt der verbindlichen Terminvereinbarung bekanntgegeben und abgesprochen wurden.

Die Nebenkosten der Gastspielvereinbarung (Tantiemen, GEMA, AKM, SUISA, BUMA, Bayerische Versicherungskammer etc.) werden vom Geschäftspartner getragen, soweit diese Kosten auf der Grundlage des vorliegenden Angebots nicht bereits ausdrücklich als im Honorar enthalten ausgewiesen sind. Ebenso gehen bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartner alle örtlichen Steuern und Sozialabgaben sowie anfallende Gebühren für Auftritts- und Durchführungsbewilligungen zu seinen Lasten.

Der Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.

Der Gerichtsstand ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – Hannover. Der Geschäftsbeziehung wird deutsches Recht unterstellt. Sollten sich Teile der Geschäftsbedingungen als rechtsunwirksam erweisen, werden diese durch sinnentsprechende, rechtskonforme Abschnitte ersetzt. Die Wirksamkeit der übrigen Teile bleiben hiervon unberührt.

Tournee-Theater